Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Sachverständigenleistungen, insbesondere für die Erstellung von Kfz-Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschlägen, Beweissicherungen und sonstigen Beratungsleistungen zwischen:

Der Erste Kfz-Gutachter

Inhaberin: Lisa Khemissi

Steinbacherstraße 41

01157 Dresden

Deutschland

(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Sachverständigenleistungen im Kraftfahrzeugwesen nach den anerkannten Regeln der Sachverständigenkunst sowie den gesetzlichen Vorgaben. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelauftrag definiert und umfasst insbesondere:

  • Erstellung von Unfallgutachten und Schadengutachten
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen und Kurzgutachten
  • Reparaturbestätigungen
  • Beweissicherungen
  • Beratung nach Verkehrsunfällen
  • Begutachtung von Fahrzeugwerten (Restwert, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung)

(2) Der Auftragnehmer ist bei der Gutachtenerstellung an keinerlei Weisungen Dritter gebunden und führt die Aufgaben unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus.(3) Die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten und Werte stellen fachliche Schätzungen dar und sind keine verbindlichen Festpreiszusagen für spätere Werkstattreparaturen.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Beauftragung durch den Kunden (per E-Mail, Telefon, Buchungsfunktion oder mündlich vor Ort) und die anschließende Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder konkludent durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung (z. B. Durchführung der Fahrzeugbesichtigung) erfolgen.(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Fahrzeugdaten und Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, behördliche Aktenzeichen, Vorschadendokumente) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung, Honorargestaltung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach der individuell getroffenen Honorarvereinbarung. Liegt keine ausdrückliche Honorarvereinbarung vor, wird das Honorar bei Schadengutachten auf Basis der Schadenhöhe (Schadensumme zzgl. Wertminderung) anhand der gängigen Honorartabellen für Kfz-Sachverständige oder nach Zeitaufwand (Stundensatz) zuzüglich anfallender Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibgebühren etc.) berechnet. Für behördliche oder gerichtliche Aufträge gelten die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

(2) Haftpflichtschadensfälle: Bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden) rechnet der Auftragnehmer das Honorar im Wege einer separaten Sicherungsabtretung direkt mit der leistungspflichtigen Haftpflichtversicherung des Schädigers ab. Der Kunde bleibt jedoch als Auftraggeber der vertragliche Gesamtschuldner des Honorars, falls die Versicherung die Zahlung unberechtigt verweigert oder kürzt.

(3) Kaskoschäden und Eigenleistungen: Bei Kaskoschäden (Abrechnung über die eigene Versicherung des Kunden) oder reinen Privatgutachten erfolgt die Rechnungsstellung direkt an den Kunden.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5 Terminvereinbarungen, Verspätungen und Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Besichtigungstermine sind verbindlich. Sollte der Kunde einen Termin nicht einhalten können, muss die Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin in Textform oder telefonisch erfolgen.(2) Sagt der Kunde einen Termin unentschuldigt nicht oder verspätet ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen nutzlosen Aufwendungen sowie ein angemessenes Ausfallhonorar für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden am Versäumnis.(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund (z. B. plötzliche Erkrankung, höhere Gewalt, unverschuldete Verkehrsbehinderungen) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart.

§ 6 Fahrzeugbesichtigungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt sicher, dass das zu begutachtende Fahrzeug zum vereinbarten Termin an einem Ort bereitsteht, der eine gefahrlose, ordnungsgemäße und vollständige Untersuchung ermöglicht. Das Fahrzeug sollte in einem gereinigten Zustand sein, um Oberflächenschäden (z. B. Kratzer, Dellen) exakt dokumentieren zu können.(2) Ist das Fahrzeug nicht frei zugänglich oder befinden sich beschädigte Bauteile im Fahrzeuginneren, die aufgrund von Blockierungen nicht besichtigt werden können, gehen Verzögerungen oder unvollständige Dokumentationen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 7 Ausfertigung, Lieferfristen und Mängelrüge

(1) Das fertige Gutachten wird dem Kunden in der vereinbarten Form (digital als geschützte PDF-Datei per E-Mail und/oder in gedruckter Form auf dem Postweg) übermittelt.(2) Die angegebenen Lieferfristen (in der Regel 10 bis 14 Werktage nach der Fahrzeugbesichtigung und vollständigen Beibringung aller Unterlagen) sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, eine Frist wurde ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart.(3) Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), hat er das Gutachten unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt diese Ausschlussfrist nicht; deren gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.(4) Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf unvollständigen oder falschen Angaben des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das vom Auftragnehmer erstellte Gutachten einschließlich aller Fotos, Berechnungen und Anlagen ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk.(2) Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des Honorars das einfache, nicht übertragbare Recht, das Gutachten für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. zur Schadensregulierung mit der Versicherung oder zur Vorlage vor Gericht) zu nutzen. Eine anderweitige Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Weiterverwertung durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform unzulässig.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes (Telefon, E-Mail, Online-Formular) geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Eine separate Widerrufsbelehrung wird dem Kunden im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung (Information nach § 36 VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter europa.eu finden.Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Dresden.(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).